Aktualisiert (Montag, den 30. Januar 2012 um 19:46 Uhr)

Sonne, Mond, Sternchen und Fuesschen.....

 

......wurden im Muellcontainer gefunden als sie 2 - 3 Tage alt waren, teilweise noch mit Nabelschnur.

 

Sie waren voellig unterkuehlt als sie zu uns auf die Pflegestelle kamen. Eine Woche haben sie nun schon ueberlebt und wir hoffen, dass sie weiterhin gut die Flasche annehmen und gesund bleiben.

 

Mallorca, 21. Januar 2011

 

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Aktualisiert (Samstag, den 22. Oktober 2011 um 10:22 Uhr)

Aktuelles zu Eurodog-Deutschland, jetzt Bellomio
Achtung vor Verwechslung wegen fehlender Unterscheidungskraft und ersichtlicher Irreführung:

 

Die STIFTUNG Eurodog auf Mallorca distanziert sich hiermit ausdrücklich von dem gleichnamigen VEREIN Eurodog Deutschland.
Der Verein Eurodog Deutschland hat die Zusammenarbeit mit der Stiftung am 7.2.2010 aufgekündigt und macht keine Vermittlungen mehr für die Stiftung.

Wegen unberechtigter Benutzung unseres Namens und unseres Logos haben wir den Verein "Eurodog Deutschland " auf Unterlassung verklagt.
Der frühere Verein "Eurodog Deutschland" (jetzt Bellomio)  musste laut Gerichtsurteil Logo und Namen ändern. Damit hatte der Missbrauch unseres Namens ein Ende. Seit Februar 2010 hatte der Verein unberechtigt in unserem Namen Hunde vermittelt und zu Spenden aufgerufen. Die eingegangenen Gelder wurden nach unserer Kenntnis möglicherweise nicht vollständig gegenüber der Stiftung abgerechnet.

Der Verein Bellomio e.V. verlangt durch seine Rechtsanwältin "eine ordnungsgemäße Darstellung des Prozessergebnisses unter ausdrücklicher Richtigstellung, dass Ansprüche gegen die Bellomio auf Abrechnung bzw. Auszahlung von Spendengeldern nicht besteht".

Aus diesem Grund drucken wir die Entscheidung in Auszügen ab.

 



Landgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil


Geschäftsnummer:  16 0 394/10                               

verkündet am: 16.06.2011
Baate, Justizobersekretärin


In dem Rechtsstreit der Stiftung (Fundacio) Eurodog, vertreten d.d. Vorsitzende Veronika Meyer-Zietz,
c/o Carlo Tarancon, c. Bisbe Pirello 1.7a, 07001 Palma de Mallorca,
Spanien, Klägerin,
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin x

 

gegen

 

den Eurodog-Deutschland e. V., vertreten d.d. Vorsitzende Silvia Bonnier, Forstweg 52, 13465 Berlin,
Beklagten,
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte x

 

hat die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin in Berlin-Mitte, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 28.04.2011 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, die Richterin am Landgericht xund den Richter am Landgericht x
für Recht erkannt:
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1. Dem Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 10.000 € untersagt, die Namen Eurodog und/oder Eurodog-Deutschland e.V. für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutsch­land und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle zu benutzen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, die Löschung seines Namens im Vereinsregister zu beantra­gen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der beim DPMA zu 30 2009 068 146.5 / 44 eingetragenen Wort-/Bildmarke EURODOG Deutschland e.V. INTERNATIONALE HILFE FÜR NOTLEIDENDE HUNDE einzuwilligen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/8 und der Beklagte 7/8 zu tragen.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung, und zwar im Hinblick auf den Tenor zu 1 und 2 jeweils in Höhe von 10.000 € und im Hin­blick auf den Tenor zu 5 in Höhe von 50.000 €. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Be­klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab­wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
(…..)
I. Im Hinblick auf den Feststellungsantrag (zu 4) mangelt es bereits an dem gem. § 256 ZPO er­forderlichen Feststellungsinteresse. Denn die Klägerin hätte insofern - in Gestalt einer Stufenklage - einen noch unbestimmten Leistungsantrag stellen können. Die im Wettbewerbsrecht in dieser Hinsicht übliche Sonderbehandlung (siehe nur etwa Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 27 Aufl., § 12 UWG Rn. 2.18) greift nicht, da die Klägerin hier einen (nach)-vertraglichen Anspruch geltend macht.
(…)
II.   Bis auf den Auskunftsanspruch sind die übrigen von der Klägerin geltend gemachten Ansprü­che gegeben.

Zur Erläuterung der Klageabweisung in Punkt 4). Das Gericht lehnte diesen Antrag aus formalen Gründen ab.

Auch diese Begründung wird zur Klarstellung abgedruckt. Mit dieser Abweisungsbegründung traf das Gericht  keine Entscheidung über die Berechtigung  der Forderung, sondern lehnte die rechtliche Form der Antragstellung ab. Es hätte nach Ansicht des Gerichts ein anderer Antrag gestellt werden müssen.

Das Gericht bewertete die Ansprüche auf Auskunft und Zahlung bezüglich der Spenden im Vergleich zu den anderen Ansprüchen als geringwertig. Das kommt darin zum Ausdruck, dass die Kosten zu 7/8 von Eurodog e.V. und nur zu einem 1/8 von der Stiftung zu tragen waren.
Damit stelle ich meine Darstellung richtig, dass wir den Prozess gewonnen haben, tatsächlich haben wir nur überwiegend gewonnen.
Veronika Meyer-Zietz, Datum Ort Palma de Mallorca 21.10.2011

 

 

Wir bitten darum Anfragen nur direkt an die von der STIFTUNG befugten Mithelfer zur Vermittlung ihrer Hunde zu richten. Zahlungen und Spenden sowie Patenschaften bitte ausschliesslich nur direkt auf das Konto der STIFTUNG EURODOG: -- Catalina Pont Konto Fundacio Eurodog Mallorca Banca March 022.7 Suc.Sant Llorenc IBAN ES87 0061 0022 8000 5369 0114 Codigo Swift BIC BMARESW2M zu überweisen.

 
 

Aktualisiert (Samstag, den 17. September 2011 um 18:51 Uhr)

sandy-und-ihre-welpenIn der Nacht des 17. Septembers wurden eine kleine Mutter mit ihren ca. 3 Monate alten Welpen einfach ueber den Zaun unseres Notasyls geschmissen.

 

Einer der Minis hat sich dabei am Bein verletzt, wir hoffen, dass es nicht gebrochen ist.

 

Vier kleine Machos und Mutter suchen nun liebevolle Familien. Sie warten auf unserer Welpenpflegestelle.

 
 

Aktualisiert (Samstag, den 17. September 2011 um 18:27 Uhr)

 
 

Aktualisiert (Samstag, den 03. September 2011 um 19:26 Uhr)

Hundefreundliche Hotels und private Wohnmöglichkeiten mit Hund  auf Mallorca gesucht

 

Die Besucher unseres Notasyls fragen uns oft nach Ferienunterkünften, in denen sie ihren Hund mitbringen dürfen. Interessenten für unsere Tierheimhunde kommen auch gerne mit ihrem  Ersthund  angereist. Sie möchten das neue Familienmitglied kennenlernen und sehen, wie sich der "neue" und der "alte" Hund vertragen.
Deswegen werden immerwieder tierfreundliche Unterbringundsmöglichkeiten gesucht. Was in anderen Ländern als selbstverständlich gilt- dass man seinen Hund in Hotels und  Gastätten mitbringt, ist auf Mallorca noch verboten. Der Service am Gast  ist z.B.in der Schweiz und in Deutschland derart, dass der Hund oft Wasser angeboten bekommt bevor die Gäste Essen bestellt haben. Auch in Frankreich hat niemand etwas dagegen, dass ein braver Hund unter dem Tisch liegt-   selbst in sehr gehobenen Sterne-Lokalen. Auf Mallorca ist es jedoch schwierig, mit einem Hund ein Ferienquartier zu finden.  In Esslokale dürfen Hunde überhaupt nicht. Deshalb würden wir gerne einige hundefreundliche Hotels und private Unterkünfte anbieten, in denen man mit dem Vierbeiner herzlich willkommen ist. Gastbetriebe, in denen   Hunde gerne gesehen werden, möchten sich bitte per Email bei uns melden. Wir werden diese gerne allen Interessenten sowie  befreundeten Reiseunternehmen empfehlen.

 
 

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