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Neuer Beitrag im MAGAZIN von www.AUSLANDsHUNDE.de 

 

Kastration aus Sicht des Tierschutzes

 

I. Eingriffe an Tieren (§§ 5 - 6a TierSchutzGesetz)

… zulässig ist die Kastration von Hunden und Katzen, wenn dies notwendig ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Eine generelle Kastration von Hunden ist … nicht erlaubt.

Quelle: www.tierschutzakademie.de

 

II …
Gerade bei frühzeitig durchgeführten Kastrationen stellen sich Verhaltensauffälligkeiten ein. Vermehrte Trennungsangst, Fluchtverhalten vor anderen Hunden, übermäßige Ängstlichkeit sind die Folgen. Fettwerden ist das Resultat einer hormonellen Dysbalance mit einer Schilddrüsenstörung im späteren Stadium. Regeln lässt sich dies über eine Futterreduzierung nur sehr schwer. Meistens müssen lebenslang Medikamente verabreicht werden. Vor allem bei langhaarigen Hunden kommt es nach einer Kastration zu einem übermäßigen Wachstum von Wollhaar. In vielen Fällen entstehen Kahlstellen in der Flankenregion. (Flankenglatze)

Zusammenfassend bleibt nur zu sagen, dass Kastrationen, besonders im Welpen-und Junghundalter dem Tier mehr schaden als nutzen. Die gestörte Entwicklung des Sozialverhaltens, Veränderungen im Skelettsystem und im Fell, eine lebenslange Inkontinenz sind durch Nichts zu rechtfertigen. Wir haben im Tierschutz nicht zu viele Hunde/Katzen durch zu wenige Kastrationen, sondern durch zu viele verantwortungslose Tierhalter.

Quelle: www.hundenothilfe-pro-canis.de
Zweiter Platz bei der Verleihung
der „Goldenen Pfote 2009“ von Tasso

 

Kastration: aus Sicht der Stiftung Eurodog deckt sich das mit unseren Erfahrungen. Für verantwortungslose Hundehalter ist es bequem, den Hund kastrieren zu lassen. Für den Hund ist es eine Verstümmellung  die ihm erhebliche Lebensqualität und Gesundheit kostet. Es ist schlimmer als die inzwischen verbotene Verstümmelung durch abschneiden der Ohren und Schwänze. Hundehalter müssen auf ihre Tiere so aufpassen dass keine Vermehrung geschieht.